Lieferung & Versand

Holt der Kunde Leistungen nicht selbst während der Geschäftszeiten des Händlers (Montag bis Donnerstag, 8:30-17:30 und Freitag, 8:30-13:30 ab, erfolgen Lieferungen ab dem Sitz des Händlers [1040 Wien, Fleischmanngasse 4] oder eines Dritten im In- oder Ausland, dessen sich der Händler zur Ausführung seiner Leistungen bedient, jedenfalls auf Gefahr und – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf Kosten des Kunden (Versendungskauf). Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn der Händler noch weitere Leistungen (zB Montage) erbringt.

Wurde der Versand auf Kosten des Händlers vereinbart, trägt der Händler nur jene Kosten des Transportes, welche gemäß § 33 der Allgemeinen Österreichischen Spediteursbedingungen bis zu jenem Zeitpunkt anfallen, in welchem der Transportunternehmer das Gut in oder auf dem Beförderungsmittel (z.B. Lkw, Wechselbrücke, …) dem Empfänger vor oder, falls möglich, auf dessen Grundstück zur Annahme bereit stellt. Die Abtragung von Gütern in Höfe, auf Rampen, in Räume, Regale und dergleichen erfolgt jedenfalls auf Kosten des Kunden.

Der Versand erfolgt in der Regel entweder durch Post, Spedition, Bahn oder Kurierdienst, welche die Parteien als verkehrsübliche Versendungsarten vereinbaren. Trifft der Kunde keine besonderen Festlegungen hinsichtlich des Transportunternehmens oder der Art der Versendung, gilt der Transport auf eine dieser Versendungsarten als vom Kunden genehmigt.

Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gelten sämtliche Fristen und Termine ausschließlich bis zum Versand von Leistungen ab dem Sitz des Händlers (dh Übergabe an den Transportunternehmer); enthalten Auftrag oder Anbotsunterlagen Lieferfristen, stellen diese lediglich eine Wiedergabe von Informationen des Transportunternehmens oder üblicher Lieferfristen dar, für deren Einhaltung der Händler nicht Einzustehen hat. Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, hat der Händler Leistungen nicht als Fixgeschäfte zu erbringen.

Eine Verpflichtung zur billigsten Verfrachtung besteht jedenfalls nicht.

Teillieferungen sind zulässig.

Soweit der Kunde nicht bereits ausdrücklich im Auftrag oder sonst schriftlich binnen 3 Tagen ab Auftragsbestätigung den Abschluss einer Transportversicherung auf seine Rechnung verlangt, erfolgt der Versand unversichert.

Ist nichts anderes vereinbart und werden im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben, trägt diese der Kunde ebenso wie Transport- und Zustellkosten.

Ist die Leistung versandbereit, verzögert sich der Versand jedoch aus Gründen außerhalb der Sphäre des Händlers, geht die Gefahr auf den Kunden über und der Händler ist berechtigt, dem Kunden 1% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche der Verzögerung oder die darüber hinausgehenden Kosten (Zinsen, Lagerhaltungskosten, …) zu verrechnen. Ist Selbstabholung vereinbart, gilt dies auch, wenn der Kunde die Leistung nicht binnen drei Tagen ab Zugang einer Aufforderung zur Abholung bzw. Verständigung über die Abholbereitschaft beim Händler abholt.

Sollten Sie eine Beschwerde über das Online-Angebot oder den Bestellvorgang/Lieferung/Bezahlung haben, so kontaktieren Sie uns bitte direkt unter shop@nowak.co.at oder verwenden Sie alternativ das EU online-Streitbeilegungs-Formular unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/?event=main.home.show

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